Eine Einrichtung des

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Unser Auftrag

Psychische Erkrankung

Unsere Sichtweise und unser Verständnis

Von einer psychischen Erkrankung betroffen zu sein, persönlich oder im privaten oder beruflichen Umfeld, ist heutzutage keine Seltenheit. Krankheitsverlauf und Symptome zeigen dabei viele Gesichter. Gemeinsam ist wohl allen Krankheitsbildern, dass den Betroffenen die Fähigkeit verloren gegangen ist, ihre Probleme im Alltag zu lösen. Die Stressanfälligkeit ist erhöht, der Zugang zu inneren und äußeren Ressourcen blockiert. Identitätsverlust kann die Folge sein. Die Fragen „Wer bin ich?”, „Wie finde ich mich in der Welt zurecht?” und „Wie kann Kontakt zu meinen Mitmenschen aussehen?” stellen sich jeden Tag aufs Neue und werden mal mehr, mal weniger konstruktiv beantwortet. Zunehmende Angst und sozialer Rückzug sind die Folge gescheiterter Lösungsstrategien.

Die Zahl psychischer Erkrankungen, insbesondere Depressionen und Angsterkrankungen, nimmt zu. Ein Phänomen, das der Kindheits- und Jugendbiographie des modernen Menschen geschuldet ist, aber auch von den Anforderungen unserer heutigen Leistungsgesellschaft mit verursacht wird. Die Bandbreite der psychischen Erkrankungen, mit denen im sozialpsychiatrischen Arbeitsfeld umgegangen wird, reicht von Psychosen jeglicher Art über Persönlichkeitsstörungen bis zu Depressionen, Angst- und Zwangserkrankungen und ADHS. Entwicklung auf dem Hintergrund psychischer Erkrankung gründet auf der Förderung  von Bewusstheit und Eigenverantwortung mit dem Ziel, die Lebensbereiche Wohnen, Arbeit und Freizeit auszufüllen und aus der resignierten Passivität Lösungen zu finden für die Gestaltung des eigenen Lebens.

Konzept

Angebote unter einem Dach

Das Tageszentrum des Reha-Vereins ist ein wichtiger Baustein der wohnortnahen psychiatrischen Versorgung in der Region Kirchheim/Teck. Es setzt sich aus Tagesstätte, Arbeitsbereich, Ambulant Betreutem Wohnen und Ergotherapie zusammen.

Unsere Aufgabe verstehen wir so, dass Menschen aus der Region Kirchheim mit einer psychischen Erkrankung vor Ort passende Hilfen erhalten, um so ein Höchstmaß an Selbstständigkeit und Lebenszufriedenheit entwickeln zu können und dabei in ihrem vertrauten Umfeld verbleiben können. 

Unser Einrichtungskonzept fußt auf einem biopsychosozialen Modell. In diesem Modell wird davon ausgegangen, dass sowohl die Ursachen, wie auch die Auswirkungen einer Erkrankung auf der körperlichen, der psychischen sowie auf der Ebene der sozialen Umwelt liegen. Aus diesem Grund muss auch die Behandlung der Erkrankung auf allen drei Ebenen ansetzen.

Im Mittelpunkt steht eine gelungene Alltagsbewältigung mit den Bereichen Wohnen, Tagesstruktur (Beschäftigung und Freizeit) und soziale Kontakte.

Zielgruppe: Grundsätzlich bietet das Tageszentrum Angebote für Erwachsene mit den verschiedensten psychischen Erkrankungen wie Depressionen, bipolaren Störungen, schizophrenen Psychosen, Persönlichkeitsstörungen, Zwangs- und Angsterkrankungen.

Ausschlusskriterien sind Suchterkrankungen und Essstörungen, die akut sind oder im Vordergrund stehen, Pflegebedürftigkeit, fortgeschrittene Demenz oder stärkere geistige Behinderung. Unsere Dienstleistungen werden tagsüber von Montag bis Freitag angeboten.

Unsere Mitarbeitenden unterliegen der beruflichen Schweigepflicht. Insgesamt ist unser gesamtes Handeln von dem Grundsatz geprägt: „Veränderung ist möglich – auch bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen!“

 

Rechtsgrundlagen

Ambulant Betreutes Wohnen

Das Recht der Eingliederungshilfe wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in weiten Teilen zum 01. Januar 2020 neu geregelt.

  • Leistungen der Eingliederungshilfe sind abhängig vom Einkommen und Vermögen
  • Entscheidend ist das Einkommen und Vermögen des Antragsstellers, das Partnereinkommen und -vermögen wird nicht mehr herangezogen
  • Übersteigt ihr Vermögen die Grenzen von aktuell € 50.000,–, muss der übersteigende Betrag zuerst eingesetzt werden.
  • Unterhaltsbeiträge wurden zum 01. Januar 2020 vollständig gestrichen

Beantragung:
Für die Hilfeplanung ist die Stadt- oder Landkreisverwaltung (Amt für besondere Hilfen, Sozialamt) zuständig. Bei einer vollstationären Akutbehandlung in einer psychiatrischen Klinik kann der Kliniksozialdienst bie der Beantragung unterstützen. Ansonsten können ambulant begleitende Dienste, in der Regel der Sozialpsychiatrische Dienst, bei der Antragsstellung unterstützen. Die Beantragung kann auch, falls vorhanden, die Gesetzliche Betreuung übernehmen.